Whappodo 
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
(Stand Juli 2024)

I. Allgemeine Bestimmungen

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auf alle Verträge zwischen der Schwarz Digits Messenger GmbH („SDM”) und dem Kunden Anwendung.

1.2 Diese Allgemeinen Bestimmungen (I.) gelten für sämtliche vereinbarten Leistungen. Ergänzend finden - je nach den durch den Kunden beauftragten Leistungen - folgende Bestimmungen Anwendung:

II. Besondere Bestimmungen für die Whappodo-Plattform

III. Besondere Bestimmungen für Messenger-Dienste

IV. Besondere Bestimmungen für Zusatzleistungen

1.3 Bei kombinierten Leistungen (z. B. der Nutzung der Whappodo-Plattform und der Beauftragung ergänzender Zusatzleistungen) gelten die Bestimmungen des jeweiligen Leistungsbestandteils.

1.4 Bei Widersprüchen zwischen den Besonderen Bestimmungen (II., III. und IV.) und den Allgemeinen Bestimmungen (I.) gehen die Besonderen Bestimmungen im Umfang der Widersprüche vor.

1.5 Die durch SDM angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.6 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis von SDM, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch SDM ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von SDM sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch schriftliche Auftragsbestätigung von SDM zustande, oder dadurch, dass SDM nach der Bestellung mit der Leistungserbringung beginnt. SDM kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.

2.2 Für die Nutzung der Whappodo-Plattform gilt Ziffer II.4.

3 Vergütung

3.1 Die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Bestellprozess. Sämtliche angegebenen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, ist SDM berechtigt, dem Kunden die Leistungen wie folgt in Rechnung zu stellen:

(i) Einmalige Bereitstellunggebühren werden mit Vertragsschluss fällig und sofort abgerechnet;

(ii) Laufende Gebühren (insb. Lizenzgebühren) werden im Voraus für die jeweilige Leistungsperiode abgerechnet;

(iii) Nutzungsabhängige Gebühren werden nachträglich monatlich abgerechnet.

3.3 Alle Rechnungen sind spätestens 30 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

3.4 SDM ist berechtigt, die Vergütung für wiederkehrende Leistungen (z. B. die Lizenzgebühren für die Whappodo-Plattform) anzupassen, soweit sich die Kostenfaktoren für die Erbringung der Leistungen (z. B. Preiserhöhungen durch die Messenger-Provider, erhöhte Personal-, Material-, Energiekosten oder entgeltliche Vorleistungen) erhöht haben, welche nicht anderweitig durch geringere Kosten bei der Leistungserbringung ausgeglichen werden. Sinken die Kostenfaktoren insgesamt, kann der Kunde eine entsprechende Preissenkung verlangen.

3.5 SDM wird eine Preisänderung mit einer Frist von einem Monat in Textform ankündigen und die wesentlichen Kostenfaktoren für die Preisänderung nennen. Widerspricht der Kunde der Preisänderung, hat SDM das Recht, den zugrunde liegenden Vertrag zum Inkrafttreten der Preisänderung außerordentlich zu kündigen.

3.6 In jeder Preisänderungsmitteilung wird der Kunde auf die Folgen der Änderung und sein Widerspruchs- und /oder Kündigungsrecht gesondert hingewiesen.

4 Haftung

4.1 SDM haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

(i) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet SDM unbeschränkt.

(ii) In Fällen der einfach fahrlässigen Verletzung von nur unwesentlichen Vertragspflichten haftet SDM nicht. Im Übrigen ist die Haftung von SDM für einfach fahrlässig verursachte Schäden, auf diejenigen Schäden beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). Die Parteien vereinbaren, dass der vertragstypisch vorhersehbare Schaden aus Pflichtverletzungen dieser Vereinbarungen, auf die für das jeweilige Vertragsjahr vereinbarte Vergütung begrenzt ist.

4.2 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Arglist, im Falle von Körper- bzw. Personenschäden, für die Verletzung von Garantien sowie für Ansprüche aus Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG). Gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkungen, die zu Gunsten von SDM von vorstehenden Haftungsregelungen abweichen, bleiben unberührt.

4.3 Eine weitergehende Haftung von SDM besteht nicht.

4.4 Soweit nach diesen Bestimmungen die Haftung von SDM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von SDM, insbesondere von Mitarbeitern.

4.5 Für alle Ansprüche des Kunden gegen SDM auf Schadens- und Aufwendungsersatz gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

5 Höhere Gewalt

5.1 SDM ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsschluss zurückzuführen ist.

5.2 Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Pandemien, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von SDM nicht zu vertretende Umstände (insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechung oder Zerstörung datenführender Leitungen sowie nicht von SDM beeinflussbare technische Probleme des Internets).

5.3 SDM wird den Kunden über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis setzen und in gleicher Weise informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.

6 Geheimhaltung

6.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstigen vertraulichen Informationen geheim zu halten. Die vertraulichen Informationen und diese verkörpernden Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Parteien verwahren und sichern die Informationen und Unterlagen so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

6.2 Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm später von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.

7 Datenschutz

Sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten wird SDM ausschließlich gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz verarbeiten. Nähere Informationen sind der jeweils aktuellen Version der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

8 Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

8.1 SDM behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit, auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses, zu ändern. Über derartige Änderungen wird SDM den Kunden mindestens 30 Kalendertage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt oder im Wege der nachfolgenden Zustimmungsfiktion.

8.2 Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn

(i) das Änderungsangebot erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage herzustellen, weil eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen (a) aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder (b) durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf, oder

(ii) der Kunde das Änderungsangebot nicht vor dem von SDM vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung abgelehnt hat. SDM wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

8.3 Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

(i) bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrags betreffen, oder

(ii) bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen, oder

(iii) bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von SDM verschieben würden. In diesen Fällen wird SDM die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

8.4 Lehnt der Kunde ein Änderungsangebot von SDM ab, wird der Vertrag zu den bestehenden Konditionen fortgeführt. SDM ist in diesem Fall allerdings berechtigt, den Vertrag im Fall der Ziffer 8.2(i) fristlos und in allen anderen Fällen mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird SDM den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Ablehnungserklärung ausgeübt werden.

8.5 Im Übrigen bedarf jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

9 Sonstige Bestimmungen

9.1 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden ist mit Gegenansprüchen auf demselben Vertragsverhältnis zulässig. Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig titulierten Ansprüchen zulässig.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

9.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von SDM. SDM ist jedoch auch berechtigt, wahlweise am Geschäftssitz des Kunden zu klagen.

9.4 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.

 

II. Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Whappodo-Plattform

1 Geltungsbereich

Diese Besonderen Bestimmungen für die Nutzung der Whappodo-Plattform, gelten für die Nutzung der über die SDM Messenger-Plattform („Whappodo-Plattform”) über das Internet bereitgestellten Dienste („Services”).

2 Diensteangebot, Abgrenzung der Verantwortlichkeiten

2.1 Die Whappodo-Plattform ist eine digitale Plattform, die es dem Kunden ermöglicht, über eine zentrale Administrationsoberfläche ein- und ausgehende Nachrichten aller angebundenen Business-Messenger, wie z. B. WhatsApp Business, Threema, Apple Messages und weitere über die Whappodo-Plattform zugängliche Dienste (zusammen „Messenger-Dienste”), zu verwalten. Einzelheiten zum Umfang der über die Whappodo-Plattform bereitgestellten Services können der Produktbeschreibung unter https://www.whappodo.com/funktionen/ entnommen werden.

2.2 Die Whappodo-Plattform wird als webbasierte Plattform auf einer zentralen IT-Infrastruktur mit einer zentralen Datenbank betrieben, auf die der Kunde Zugriff über das Internet erhält. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Whappodo-Plattform als ausführbaren Programmcode.

2.3 Soweit in den Besonderen Bestimmungen für Messenger-Dienste (II.) nicht abweichend dargestellt, stellt SDM dem Kunden über die Whappodo-Plattform lediglich die Administrationsoberfläche zur zentralen Verwaltung aller angebundenen Messenger-Diensten bereit. Die Bereitstellung der über Schnittstellen angebundenen Messenger-Dienste an den Kunden und dessen zugriffsberechtigte Personen („Nutzer”) erfolgt durch den Betreiber des jeweiligen Messenger-Dienstes („Messenger-Provider”) oder einen durch diesen beauftragten Partner („Business Solution Provider”) auf Grundlage der für dieses gesonderte Vertragsverhältnis jeweils anwendbaren Vertragsbedingungen („Messenger-Nutzungsbedingungen”). SDM übernimmt daher keine Gewährleistung oder Haftung für die Verfügbarkeit, Beschaffenheit und Nutzbarkeit der Messenger-Dienste selbst, soweit Unterbrechungen oder sonstige Einschränkungen der Messenger-Dienste nicht durch die Whappodo-Plattform verursacht wurden. Einzelheiten zu den anwendbaren Messenger-Nutzungsbedingungen können den Besonderen Bestimmungen für Messenger-Dienste (II.) entnommen werden.

2.4 SDM nutzt im Rahmen der Bereitstellung der Services Rufnummern von Mobilfunkanbietern. Vertragspartner der Mobilfunkanbieter ist ausschließlich SDM. Der Kunde tritt in keine Vertragsbeziehung zum Mobilfunkanbieter und hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe oder Überlassung der Mobilfunknummer oder sonstiger Leistungsansprüche gegen den Mobilfunkanbieter.

2.5 SDM ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte (einschließlich verbundene Konzernunternehmen von SDM) als Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

2.6 Übergabepunkt für die vertraglichen Leistungen von SDM ist der Routerausgang der von SDM genutzten Rechenzentren zum Internet. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Infrastruktur, insbesondere Hard- und Software ist nicht Gegenstand der durch SDM erbrachten Leistungen.

2.7 SDM kann die Whappodo-Plattform anpassen, sofern sichergestellt ist, dass während der Laufzeit keine der zugesagten Hauptfunktionen wesentlich beeinträchtigt werden. Sofern durch eine Anpassung die berechtigten Interessen des Kunden wesentlich berührt werden, wird SDM dies dem Kunden zuvor in Textform mitteilen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Monat nach Zugang der Information über die beabsichtigte Änderung zu kündigen.

3 Verfügbarkeit

3.1 SDM gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Whappodo-Plattform von 98,0 % im Kalendermonat.

3.2 Die Whappodo-Plattform gilt als verfügbar, wenn sie so mit dem Internet verbunden ist, dass die wesentlichen Funktionalitäten über das Internet abgerufen werden können. Messpunkt ist der Routerausgang zum Internet des Rechenzentrums, in dem die Whappodo-Plattform betrieben wird.

3.3  Als Ausfallzeit gilt die Summe der Minuten innerhalb des Messzeitraums, in denen die Whappodo-Plattform nicht verfügbar ist. Nicht als Ausfallzeiten gelten:

(i) Geplante Wartungsarbeiten, Datensicherungen und Updates;

(ii) Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die außerhalb des Einflussbereiches von SDM oder dessen Subunternehmer liegen (insbesondere durch den Kunden, Messenger-Provider oder Business Solution Provider verursachte Störungen);

(iii) Unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Whappodo-Plattform zum vertragsgemäßen Gebrauch.

4 Registrierung

4.1 Um die auf der Whappodo-Plattform verfügbaren Services nutzen zu können, muss sich der Kunde auf der Whappodo-Plattform elektronisch registrieren und einen Unternehmensaccount anlegen.

4.2 Der Kunde hat bei der Registrierung die im Registrierungsprozess geforderten Pflichtangaben wie Firmen- und Kontaktdaten („Registrierungsdaten”) zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Registrierungsdaten vollständig und korrekt anzugeben. Es ist dem Kunden insbesondere untersagt sich als eine andere Person oder Unternehmen auszugeben, oder einen Namen oder eine Firma zu verwenden, zu deren Nutzung er nicht berechtigt ist.

4.3 Der Kunde ist während der Dauer des Vertragsverhältnisses verpflichtet, die Registrierungsdaten stets aktuell zu halten und etwaige Veränderungen unverzüglich zu korrigieren.

4.4 Mit der Absendung der Registrierungsdaten unterbreitet der Kunde an SDM ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags über die Whappodo-Plattform („Nutzungsverhältnis”) auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SDM wird den Eingang des Angebots an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigen. Darin liegt keine Annahme des Angebots, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Das Nutzungsverhältnis kommt erst mit ausdrücklicher Annahme durch übermittlung einer Auftragsbestätigung oder der Zugangsdaten zustande.

4.5 Der Unternehmensaccount nebst Zugangsdaten ist ohne schriftliche Zustimmung von SDM nicht übertragbar.

5 Kostenloser Testzeitraum

5.1 Dem Kunden steht die Whappodo-Plattform nach Registrierung gemäß Ziffer II.4 für einen Testzeitraum von 14 Tagen in vollem Funktionsumfang unentgeltlich zur Verfügung.

5.2 Nach Ende des Testzeitraums endet das Nutzungsverhältnis und der Testaccount wird deaktiviert. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht. 

6 Lizenz zur Nutzung der Whappodo-Plattform

6.1 SDM räumt dem Kunden das auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses beschränkte, einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die Whappodo-Plattform im Rahmen der vertraglich vereinbarten Funktionalitäten für eigene interne (Unternehmens-)zwecke zu nutzen.

6.2 Der Kunde darf die Whappodo-Plattform Dritten einschließlich mit dem Kunden verbundenen Unternehmen weder kostenlos noch kostenpflichtig und weder ganz noch teilweise zur Nutzung anbieten, zugänglich machen, veröffentlichen oder in sonstiger Art und Weise überlassen.

6.3 Die Whappodo-Plattform wird dem Kunden über das Internet in ausführbarer Form zur Nutzung bereitgestellt. Der Quellcode wird nicht übergeben. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und Dekompilierung der Whappodo-Plattform ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung von SDM untersagt.

6.4 Der Kunde darf die mittels der Whappodo-Plattform gewonnenen Daten und Auswertungen nur für den eigenen internen Gebrauch verwenden. Eine kommerzielle Verwertung der Analyseergebnisse für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von SDM.

6.5 Die Einräumung vorstehender Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.

7 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1 Für eine Nutzung der Whappodo-Plattform ist mindestens ein Endgerät, eine Internetverbindung sowie die Registrierung erforderlich. Der Kunde ist für die Schaffung der in seinem Verantwortungsbereich liegenden notwendigen technischen Voraussetzungen (insbesondere Hardware und Internetzugang) zur vertragsgemäßen Nutzung der Whappodo-Plattform selbst verantwortlich.

7.2 Der Kunde hat etwaige für die Nutzung der Messenger-Dienste erforderlichen Unternehmensaccounts selbstständig anzulegen. Es gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Messenger-Provider.

7.3 Sollte dem Kunden eine illegale, missbräuchliche, vertragswidrige oder sonstige unberechtigte Nutzung der Whappodo-Plattform bekannt werden, ist er verpflichtet diese unberechtigte Nutzung unverzüglich an SDM zu melden.

7.4 SDM speichert die auf der Whappodo-Plattform übertragenen Daten des Kunden während der Dauer des Nutzungsverhältnisses regelmäßig. Dies entbindet den Kunden jedoch nicht seine Daten im erforderlichen Umfang selbst zu sichern. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen des Kunden ist der Kunde allein verantwortlich.

8 Verbotene Nutzungshandlungen

8.1 Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich und stellt sicher, dass die Whappodo-Plattform und angebundenen Messenger-Dienste nur im zulässigen Rahmen der geltenden Gesetze und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Messenger-Nutzungsbedingungen genutzt werden. Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass

(i) die Empfänger der Nachrichten in den Empfang von (Werbe-)Nachrichten über den jeweiligen Messenger-Dienst ausdrücklich eingewilligt haben;

(ii) personenbezogene Daten nur im Einklang mit dem anwendbaren Datenschutzrecht (insbesondere der Datenschutzgrundverordnung) verarbeitet werden;

(iii)  die Vorgaben der Messenger-Bedingungen (siehe III. Besondere Bestimmungen für Messenger-Dienste) durch den Kunden und seine Nutzer eingehalten werden;

(iv) die Messenger-Dienste nicht zu rassistischen, belästigenden oder diskriminierenden Zwecken (z. B. aufgrund der Rasse, Religion, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, körperlicher oder geistiger Behinderung, sonstigen körperlichen Eigenschaften einschließlich genetischen Merkmalen, Familienstand, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung oder sonstigen rechtswidrigen Kriterien) sowie pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen, die Rechte Dritter verletzenden oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken genutzt werden;

(v) über die Messenger-Dienste keine Inhalte versendet werden, die gegen das anwendbare Recht verstoßen;

(vi) keine Rechte Dritter, insbesondere Marken- Urheber- oder sonstige Schutzrechte, verletzt werden;

(vii) über die Messenger-Dienste keine Viren, Würmer, schädlicher Code, Trojaner oder sonstige Schadsoftware versendet wird.

8.2 Untersagt ist außerdem:

(i) die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Whappodo-Plattform verfügbaren Inhalten, soweit dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität in der Whappodo-Plattform zur Verfügung gestellt wird;

(ii) jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Whappodo-Plattform und Messenger-Dienste zu beeinträchtigen, insbesondere übermäßig zu belasten;

(iii) das Entfernen oder Verändern von Urheberrechtsvermerken, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienender Merkmale sowie das Umgehen von Vorkehrungen zur Prüfung der ausreichenden Lizenzierung des Kunden.

9 Freistellung

9.1 Der Kunde verpflichtet sich SDM auf erstes Anfordern von allen Kosten, Ansprüchen und Nachteilen freizustellen, die Messenger-Provider, Business Solution Provider, Empfänger von Messenger-Nachrichten und sonstige Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch Verstöße des Kunden gegen Ziffer 8 oder die Besonderen Bedingungen für Messenger-Dienste (siehe III.) gegenüber SDM geltend machen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten hat.

9.2 Der Kunde ist daneben verpflichtet SDM sämtliche durch die Rechtsverletzung entstehenden Kosten, insbesondere Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung einschließlich anfallender Gerichts- und Anwaltskosten zu ersetzen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Rechtsverletzung nicht vom Kunden zu vertreten ist.

10 Lizenzgebühren, Tarife

10.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, fällt für die Nutzung der Whappodo-Plattform und der angebundenen Messenger-Dienste eine wiederkehrende Lizenzgebühr an, deren Zusammensetzung und Höhe sich nach der Art und Anzahl der gewählten Messenger-Dienste richtet. Darüber hinaus können ggf. initiale Bereitstellungskosten und nutzungsabhängige Gebühren anfallen. Die für die gewählten Leistungspakete geschuldete Vergütung („Tarife”) kann der Tarifübersicht, abrufbar unter https://www.whappodo.com/preise/, entnommen werden.

10.2 Die Vergütung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu leisten.

11 Gewährleistung

11.1 Während des kostenlosen Testzeitraums (Ziffer II.5) werden dem Kunden die Services unentgeltlich und im vorhandenen „Istzustand” zur Verfügung gestellt. SDM übernimmt in diesem Fall - mit Ausnahme des arglistigen Verschweigens - keinerlei Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Whappodo-Plattform und vereinbart mit dem Kunden keine bestimmte Beschaffenheit der Services.

11.2 Bei entgeltlicher Nutzung gewährleistet SDM, dass die Whappodo-Plattform während der Laufzeit die in der Produktbeschreibung vereinbarten Spezifikationen erfüllt und keine Rechte Dritter verletzt.

11.3 SDM wird Mängel an der Whappodo-Plattform dadurch beseitigen, dass dem Kunden nach Wahl von SDM ein mangelfreier Stand der Whappodo-Plattform bereitgestellt oder der Mangel beseitigt wird. SDM kann den Mangel auch durch das Aufzeigen zumutbarer Umgehungsmöglichkeiten beseitigen.

11.4 Bei Rechtsmängeln wird SDM nach eigenem Ermessen den betroffenen Service so abändern oder durch eine andere Leistung ersetzen, sodass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, die vereinbarte Nutzung der betroffenen Leistung aber weiterhin gewährleistet ist oder dem Kunden ein Recht zur unbelasteten Nutzung verschaffen.

11.5 Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel und sonstige Pflichtverletzungen SDM unverzüglich in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen.

11.6 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr, mit Ausnahme von Fällen, in denen SDM den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitpunkt.

11.7 Für Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln gilt Ziffer I.4. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

12 Support

12.1 SDM stellt dem Kunden werktags, mit Ausnahme der deutschen und/oder baden-württembergischen Feiertage zwischen 08:00 Uhr (MEZ) und 17:00 Uhr (MEZ) einen allgemeinen Support zur Verfügung, der per E-Mail support-messenger@mail.schwarz zu erreichen ist. 

12.2 Bestandteil des Supports ist die Unterstützung des Kunden durch SDM bei technischen Fragen und Funktionsstörungen der Whappodo-Plattform. Hierbei ist der Kunde verpflichtet, das auftretende Problem angemessen detailliert zu beschreiben.

13 Datenschutz

SDM werden durch den Kunden über die Whappodo-Plattform personenbezogene Daten übermittelt, für die der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist. SDM verarbeitet diese Daten als weisungsgebundener Auftragsverarbeiter gemäß der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

14 Laufzeit

14.1 Die Lizenz zur entgeltlichen Nutzung der Whappodo-Plattform wird für die im jeweiligen Tarif vereinbarte Mindestlaufzeit eingeräumt und verlängert sich, sofern das Nutzungsverhältnis nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 31 Tagen gekündigt wird, automatisch um die vereinbarte Mindestlaufzeit.

14.2 Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

14.3 Eine Kündigung durch den Kunden kann sowohl über die vorgegebenen Funktionalitäten der Whappodo-Plattform als auch schriftlich erfolgen.

14.4 Ein wichtiger Grund für SDM liegt insbesondere vor, wenn

(i) der Kunde trotz Mahnung ganz oder teilweise mit der Bezahlung der Vergütung länger als einen Monat in Verzug ist;

(ii) der Kunde trotz Abmahnung eine vertragswidrige Nutzung der Whappodo-Plattform fortsetzt oder eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wiederholt verletzt, obwohl SDM den Kunden unter Angabe der Gründe abgemahnt hat und dem Kunden eine angemessene Frist zur Beendigung der Verletzung gesetzt wurde;

(iii) der Kunde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;

(iv) ein Messenger-Provider oder Business Solution Provider die Anbindung und/oder Nutzung eines Messenger-Dienstes über die Whappodo-Plattform - gleich aus welchem Grund - untersagt oder in sonstiger Weise beendet (z.B. durch Kündigung des zugehörigen Partnervertrags gegenüber SDM). Das außerordentliche Kündigungsrecht von SDM erstreckt sich in diesem Fall nur auf den jeweils betroffenen Messenger-Dienst und wird erst zum Beendigungszeitpunkt wirksam. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.

Weitere wichtige Gründe bleiben unberührt.

14.5 Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsverhältnisses über die Whappodo-Plattform ist SDM berechtigt mit einer Frist von zwei Wochen sämtliche während der Laufzeit gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen.

14.6 Der Kunde ist verpflichtet, nach Ende des Nutzungsverhältnisses etwaige durch SDM an den Kunden zur lokalen Installation überlassene Software (Client-Software) unverzüglich zu löschen und etwaige in seine Webseite integrierten Codebestandteile von SDM (insbesondere Widgets) zu entfernen.

III. Besondere Bestimmungen für Messenger-Dienste

1 Geltungsbereich

Diese Besonderen Bestimmungen für Messenger-Dienste (II.) finden ergänzend zu den Allgemeinen Bestimmungen (I.) Anwendung, sofern und soweit die nachfolgenden Messenger-Dienste in den durch den Kunden gewählten Tarifen enthalten sind.

2 Apple Messages for Business

2.1 Apple Messages for Business ist ein Dienst der Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, California 95014, USA (”Apple”).

2.2 Der Kunde verpflichtet sich und stellt gegenüber seinen Nutzern sicher, dass der Apple-Messenger ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Apple-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien, insbesondere den Apple Business Register Terms (einschließlich aller in diese Apple-Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), genutzt wird, welche nach eigenem Ermessen von Apple jederzeit angepasst werden können.

3 Facebook Messenger und Instagram Messaging

3.1 Facebook Messenger und Instagram Messaging (zusammen ”Meta-Messenger”) sind Dienste der Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Ireland (”Meta”).

3.2 SDM ist berechtigt, den Zugang zu den Meta-Messengern ohne Vorankündigung zu sperren und/oder das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen, sofern Meta die Beendigung der Nutzung des Meta-Messengers verlangt, weil

(i) Der Kunde gegen die Meta-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien verstoßen hat oder ein begründeter Verdacht für einen Verstoß besteht, oder

(ii) die Nutzung der Meta-Messenger negative Auswirkungen auf die Meta-Messenger, andere Meta-Produkte, Plattformdaten oder andere Nutzer der Meta-Produkte hat. 

3.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle über Instagram Messaging versendeten und empfangenen Nachrichten an menschliche Mitarbeiter weitergeleitet und durch diese empfangen und beantwortet werden können.

3.4 Der Kunde verpflichtet sich und stellt gegenüber seinen Nutzern sicher, dass die Meta-Messenger ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Meta-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien, insbesondere die Meta-Nutzungsbedingungen, Entwickler-Richtlinien, Instagram-Nutzungsbedingungen, Gemeinschaftsstandards und Instagram Gemeinschaftsrichtlinien (einschließlich aller in diese Meta-Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), genutzt werden, welche nach eigenem Ermessen von Meta jederzeit angepasst werden können.

4 Google Business Messages

4.1 Google Business Messages ist ein Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, California 94043, USA (”Google”).

4.2 Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Google, räumt SDM dem Kunden eine Unterlizenz zur Nutzung von Google Business Messages nach Maßgabe der Google Nutzungsbedingungen- und Richtlinien ein. Der Kunde verpflichtet sich und stellt gegenüber seinen Nutzern sicher, dass Google Business Messages ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Nutzungsbedingungen, insbesondere den Nutzungsbedingungen für Business Messages und Acceptable Use Policy und Google API Nutzungsbedingungen (einschließlich aller in diese Google-Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), genutzt wird, welche nach eigenem Ermessen von Google jederzeit angepasst werden können.

5 Signal Messenger

5.1 Signal Messenger ist ein Dienst der Signal Messenger LLC, 650 Castro Street, Suite 120-223 Mountain View, CA 94041 (”Signal”).

5.2 Der Kunde verpflichtet sich und stellt gegenüber seinen Nutzern sicher, dass Signal Messenger ausschließlich in übereinstimmung mit den anwendbaren Signal-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien, insbesondere den Terms of Service (einschließlich aller in diese Signal-Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), genutzt wird, welche nach eigenem Ermessen von Signal jederzeit angepasst werden können.

6 Telegram

6.1 Telegram ist ein Dienst der Dogged Labs Ltd., Vistra Corporate Services Centre, Wickhams Cay II, Road Island, Tortola, VG1110, Britische Jungferninseln (”Dogged Labs”).

6.2 Der Kunde verpflichtet sich und stellt gegenüber seinen Nutzern sicher, dass Telgram ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Telegram-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien, insbesondere den Telegram Nutzungsbedingungen (einschließlich aller in diese Telegram-Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), genutzt wird, welche nach eigenem Ermessen von Dogged Labs jederzeit angepasst werden können.

7 Threema Business 

7.1 Threema Business ist ein Dienst der Threema GmbH, Churerstrasse 82, 8808 Pfäffikon, Schweiz („Threema”). Threema legt einen besonderen Fokus auf Sicherheit und Datenschutz. Die gesamte Kommunikation ist immer Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Es ist keine Angabe von Rufnummern oder E-Mail-Adressen erforderlich. Details zum Funktionsumfang von Threema können der Produktbeschreibung entnommen werden.

7.2 Die Nutzung von Threema Business ist nur durch Kunden mit registriertem Sitz im Vertragsgebiet Deutschland, Österreich und Großbritannien zulässig.

7.3 SDM unterstützt den Kunden bei Bedarf bei der Implementierung von Threema Business On Premise und erbringt ergänzende 1st- und 2nd-Level Supportleistungen. Der Kunde kann sich hierzu an den SDM-Support (Ziffer II.12) wenden. 

7.4 Im Übrigen gelten die anwendbaren Threema-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien, insbesondere die Threema Nutzungsbedingungen.

8 X Direct Messages (ehemals Twitter)

8.1 X Direct Messages ist ein Dienst der X Corp., 1355 Market Street, Suite 900, San Francisco, California, 94103, USA (”X”). 

8.2 Der Kunde verpflichtet sich und stellt gegenüber seinen Nutzern sicher, dass X Direct Messages ausschließlich in Übereinstimmung mit den X-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien, insbesondere den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Richtlinien für professionelle Accounts und X-Regeln zu nutzen (einschließlich aller in diese X-Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), genutzt wird, welche nach eigenem Ermessen von X jederzeit angepasst werden können zu nutzen.

9 Viber

9.1 Viber Messages ist ein Dienst der Viber Media S. à r.l, 2 rue du Fossé, L-1536 Luxembourg („Viber”).

9.2  Der Kunde verpflichtet sich und stellt gegenüber seinen Nutzern sicher, dass Viber ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Viber-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien, insbesondere den Viber Business Accounts Terms and Conditions, den Viber Terms of Service, der Viber Advertising Policy und den Viber SMS Partner Guidelines (einschließlich aller in diese Viber-Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), genutzt wird, welche nach eigenem Ermessen von Viber jederzeit angepasst werden können.

9.3 Viber und SDM behalten sich vor einzelne Kunden abzulehnen und die Kundenaccounts zu sperren oder zu deaktivieren, insbesondere sofern die Nutzung von Viber Messages gegen geltendes Gesetz verstößt oder die Leistungen in sonstiger Weise unrechtmäßig genutzt werden. Die Freischaltung und Nutzung von Viber Messages über die Whappodo-Plattform steht daher unter der aufschiebenden und auflösenden Bedingung der Zustimmung durch Viber. Der Kunde verpflichtet sich die hierfür erforderlichen Angaben zu machen und etwaige von Viber geforderten Zusicherungen zu machen.

9.4 Viber und SDM behalten sich vor, die Anzahl der über Viber Messages versendeten Nachrichten und sonstigen Nachrichten, die an Nutzer von Viber Messages gesendet werden können, zu begrenzen.

9.5 Die Nutzung von Viber Messages ist durch Kunden mit Geschäftsbetrieb in folgenden Branchen untersagt:

(i) Glücksspiel und Handel - Online- und Offline-Casinogeschäfte, Sportwetten, Ausschreibungen, Lotterien;

(ii) Bitcoin-Handel, binäre Optionen und Forex-Trading;

(iii) Kredit- und Darlehensvergabe, sofern nicht unmittelbar von einer Bank angeboten, es sei denn Viber hat zuvor die schriftliche Zustimmung erteilt;

(iv) Pfandleihhäuser oder vergleichbare Dienstleistungen;

(v)  Tabak- oder Alkoholwaren;

(vi)  Waffen- und Drogen (unabhängig davon ob legalisiert oder nicht);

(vii) Offene Portale/Blogs, deren Inhalte nicht kontrolliert werden, z.B. Websites, die es ihren Benutzern erlauben Inhalte zu erstellen und zu teilen;

(viii) Politische Parteien oder Organisationen mit politischer Zweckbestimmung

(ix) Religiöse Einrichtungen einschließlich Kirchen, Moscheen;

(x) Spirituelle Online-Dienste (z.B. das Lesen von Tarotkarten, astrologische Karten) und

(xi) Unternehmen, die nach dem Ermessen von Viber als Konkurrenten von Viber betrachtet werden.

9.6 Die durch den Kunden über Viber Messages versendeten Inhalte und Nachrichten dürfen nicht den Anschein erwecken, dass diese von Viber gesponsert oder in sonstiger Form werbefinanziert sind. Dem Kunden ist es zudem untersagt Nachrichten zu versenden, in denen für mit Viber konkurrierende Messenger-Dienste geworben wird.

9.7 Der Kunde verpflichtet sich und stellt sicher, dass Nachrichten über Viber Messages nur an Empfänger gesendet werden, die dem Empfang solcher Nachrichten vorab zugestimmt haben, indem sie sich für den Empfang solcher Nachrichten angemeldet oder aktiv registriert haben (Opt-In). Der Kunde wird die Opt-in-Daten aufbewahren und Viber diese Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Der Kunde verwendet die erhaltenen Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

9.8 Der Kunde verpflichtet sich, über Viber Messaging keinen Nachrichten versendet und empfangen werden, die gegen die anwendbaren Viber-Nutzungsbedingungen verstoßen („verbotene Nachrichten”). Sollte dennoch entsprechende Nachrichten über Viber Messaging versendet werden, wird der Kunde die folgenden Maßnahmen ergreifen:

(i) Sofern der Kunde feststellt, dass verbotene Nachrichten gesendet wurden, unternimmt dieser angemessene Anstrengungen, um SDM und Viber unverzüglich darüber zu informieren, dass unerwünschter Datenverkehr gesendet wurde;

(ii) Die Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um zusammenzuarbeiten und Informationen (mit Zeitstempel, Inhalt, Zielnummer, Nachrichten-IDs und Absender) auszutauschen, um die Quelle der unerwünschten Nachrichten so schnell wie möglich zu ermitteln;

(iii) der Kunde beendet unverzüglich die Verbindung mit dem betreffenden Nutzer, von dem die unerwünschte Nachricht ausgegangen ist, und stellt sicher, dass dieser aus der Liste der Nummern, denen die Dienste über die Viber-Plattform zur Verfügung gestellt werden, entfernt wird.

Sofern trotz dieser Maßnahmen weiterhin unerwünschter Datenverkehr über Viber Messages gesendet wird, können Viber und/oder SDM den Vertrag mit dem Kunden aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

9.9 Der Kunde verpflichtet sich für jedes Spam-Ereignis, der im alleinigen Ermessen von SDM liegt eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 zu zahlen. Ein "Spam-Ereignis" liegt vor, wenn der Kunde über Viber Messages Nachrichten versendet, obwohl der Empfänger der Nachricht hierzu vorab nicht seine Zustimmung (Opt-In) erteilt hat und/oder wenn der Inhalt einer solchen Nachricht gemäß den Viber SMS Partners Guidelines untersagt ist oder gegen geltendes Recht verstößt. Sonstige Rechte von SDM bleiben unberührt.

10 WhatsApp Business Solution

10.1 WhatsApp Business Solution („WBS”) ist ein Dienst der WhatsApp Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, D04 X2K5, Irland.

10.2 SDM selbst stellt WBS dem Kunden nicht bereit, sondern vermittelt lediglich den Zugang zur WBS über den durch WhatsApp autorisierten und zertifizierten Meta Business Solution Partner 360dialog GmbH, Torstr. 61, 10119 Berlin („360dialog”). Der Vertrag über die Bereitstellung der WBS kommt unmittelbar zwischen 360dialog und dem Kunden nach Maßgabe der 360dialog-Nutzungsbedingungen einschließlich aller in diese Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), zustande.

10.3 SDM selbst ist nicht Partei dieses Vertrags zwischen dem Kunden und 360dialog über die Bereitstellung der WBS. SDM verwaltet lediglich den WhatsApp Business Account und gibt 360dialog die zur Vertragserfüllung erforderlichen Kundendaten weiter. Sofern der Kunde die für die Nutzung der WBA gegenüber SDM geschuldete Vergütung nicht oder nicht rechtzeitig zahlt und SDM die Vergütung aus diesem Grund nicht an 360dialog weiterreichen kann, behält sich 360dialog vor, Vergütungsansprüche selbst gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

10.4 Der Kunde verpflichtet sich und stellt gegenüber seien Nutzern sicher, dass WBS ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren WhatsApp-Nutzungsbedingungen und -Richtlinien, insbesondere den WBS-Terms und WhatsApp Business Terms (einschließlich aller in diese WhatsApp-Nutzungsbedingungen einbezogenen weiteren Bedingungen, Dokumente und Materialien), genutzt wird, welche nach eigenem Ermessen von WhatsApp jederzeit angepasst werden können.

 

IV. Besondere Bestimmungen für Zusatzleistungen

1 Geltungsbereich

Diese Besonderen Bestimmungen für Zusatzleistungen (IV.) gelten für alle vereinbarten ergänzenden Leistungen, die durch SDM im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Whappodo-Plattform erbracht werden („Zusatzleistungen”).

2 Durchführung der Zusatzleistungen

2.1 Bei den Zusatzleistungen handelt es sich in der Regel um Dienstleistungen (§ 611 BGB). Als Dienstleistungen gelten insbesondere Leistungen zur Vornahme von kundenspezifischen Anpassungen, Installationen, Schulungen und Einführungen in die richtige Benutzung der Whappodo-Plattform.

2.2 Die mit der Durchführung der Zusatzleistungen befassten Mitarbeiter werden von SDM ausgewählt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter.

2.3 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern von SDM nicht weisungsbefugt.

2.4 Der Kunde ist in angemessenem Umfang und mit angemessen qualifizierten Mitarbeitern zur Mitwirkung an der Zusatzleistung verpflichtet.

2.5 Ist für den Kunden erkennbar, dass er eine zur Leistung erforderliche Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, wird er SDM unverzüglich darauf mindestens in Textform hinweisen. Vereinbarte Termine werden unabhängig vom Hinweis des Kunden um den Zeitraum des Ausbleibens der Mitwirkung verschoben.

2.6 Änderungswünsche des Kunden im Hinblick auf eine bereits vereinbarte Zusatzleistung wird SDM, soweit terminlich und technisch durchführbar und für SDM zumutbar, gegen Vergütung des zusätzlichen Aufwands umsetzen.

3 Rechte an Arbeitsergebnissen

3.1 SDM räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich und örtlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der im Rahmen Zusatzleistungen erstellten Arbeitsergebnisse ein. Der Kunde ist berechtigt, diese Arbeitsergebnisse in seinem eigenen Unternehmen für eigene interne betriebliche Zwecke einzusetzen.

3.2 Eine darüber hinausgehende Nutzung ist durch SDM im Einzelfall schriftlich freizugeben. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Kunde nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse Dritten kostenlos oder kostenpflichtig, ganz oder teilweise zur Nutzung anzubieten, zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder in sonstiger Art und Weise zu überlassen.

3.3 Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei SDM.

4 Abnahme

4.1 Sofern einzelne Zusatzleistungen aufgrund gesonderter Vereinbarung Gegenstand eines Werkvertrags sind und der Abnahme bedürfen, erfolgt die Abnahme nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(i) SDM teilt dem Kunden die Abnahmebereitschaft rechtzeitig vorher in Textform mit.

(ii) Der Kunde beginnt nach Anzeige der Abnahmebereitschaft mit den vereinbarten Abnahmetests. Während der Abnahme überprüft der Kunde die Leistung auf ihre Vertragsgemäßheit. Die Abnahme soll im Regelfall innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen (Montag bis Freitag) durchgeführt sein.

(iii) Nach Abschluss der Tests erstellen SDM und der Kunde ein gemeinsames Abnahmeprotokoll, aus dem sich Art und Umfang der gegebenenfalls festgestellten Abweichungen ergeben.

(iv) Der Kunde ist bei Vorliegen von nicht nur unwesentlichen Leistungsmängeln berechtigt, die Abnahme zu verweigern.

(v) Stellt der Kunde während der Abnahme nicht nur unwesentliche Leistungsmängel fest, wird SDM diese unverzüglich beheben und dem Kunden die mangelfreie Leistung erneut zur Abnahme stellen. Unwesentliche Leistungsmängel wird SDM innerhalb einer mit dem Kunden zu vereinbarenden angemessenen Frist beseitigen. Nach erfolgter Nachbesserung wiederholen die Parteien die vereinbarte Abnahmeprüfung.

4.2 Die Zusatzleistung gilt - auch ohne Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung und ohne Abnahmeverlangen von SDM - als abgenommen, wenn der Kunde nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch SDM innerhalb des Prüfungszeitraums keinen abnahmeverhindernden Mangel rügt, oder wenn der Kunde die Leistung produktiv einsetzt, oder wenn der Kunde die auf die Leistung entfallende Vergütung ohne Erklärung eines Vorbehalts bezahlt.

5 Vergütung der Zusatzleistungen

5.1 Art und Höhe der durch den Kunden zu entrichtenden Vergütung (Time & Material oder Festpreis) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

5.2 Soweit nicht abweichend vereinbart, wird SDM die beauftragten Zusatzleistungen wie folgt in Rechnung stellen:

(i) nach tatsächlichem Aufwand vergütete Zusatzleistungen (Time & Material) jeweils monatlich nachträglich nach deren Durchführung;

(ii) mit Festpreis vergütete Zusatzleistungen jeweils vor deren Durchführung;

(iii) Zusatzleistungen, die der Abnahme bedürfen, nach deren Abnahme durch den Kunden. SDM behält sich das Recht vor, dem Kunden vor Abnahme eine Abschlagsrechnung zu stellen.

5.3 Soweit die Zusatzleistung nach Aufwand abgerechnet wird, stellt SDM dem Kunden mit der Rechnung Tätigkeitsnachweise zur Verfügung. Tätigkeitsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt substanziell schriftlich widerspricht. SDM wird den Kunden auf diesen Umstand bei Übersendung der Nachweise gesondert hinweisen.

5.4 Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden gesondert berechnet und in Rechnung gestellt.